Der Heilpraktiker für Physiotherapie ist durch die amtsärztliche Überprüfung seiner Fachkenntnisse berechtigt, auf seinem Gebiet Krankheitsbilder eigenständig zu diagnostizieren und Patienten zu behandeln.
Sie sind Selbstzahler
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an.
Privatversicherte können die Rechnungen des Heilpraktikers geltend machen (sofern in Ihrem Vertrag geltend machen (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktiker- leistungen erstattungsfähig sind)
Auch besteht die Möglichkeit einer günstigen externen Versicherung Fragen Sie uns!
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.